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VGH Bayern, 19.05.2008 - 15 ZB 07.616 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kein Anspruch auf nachträgliche Besoldung aus einer höheren Besoldungsgruppe;Kein Anspruch auf Beförderung;Kein Anspruch auf erneute Entscheidung über eine Bewerbung für eine mittlerweile besetzte Beförderungsplanstelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 21.09.2005 - 2 A 5.04
Anspruch eines Beamten auf Beförderung; Berücksichtigung des …
Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2008 - 15 ZB 07.616
Ein Beförderungsanspruch kann nur in dem eng begrenzten Ausnahmefall bestehen, dass eine freie und besetzbare Beförderungsstelle vorhanden ist, die der Dienstherr im Zeitpunkt der Entscheidung über den Beförderungsantrag auch tatsächlich besetzen will, und dass er seine Beurteilungsermächtigung und sein Ermessen dahin ausgeübt hat, dass er nur den klagenden Beamten für den am besten Geeigneten hält (BVerwG vom 21.9.2005 Az. 2 A 5/04 m.w.N.).Für die Fehlerhaftigkeit der unterlassenen Beförderung trägt jedoch der Beamte grundsätzlich die materielle Beweislast (BVerwG vom 21.9.2005, a.a.O.).
- BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02
Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast; …
Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2008 - 15 ZB 07.616
Zwar kann der Beamte beanspruchen, dass über seine Bewerbung ohne Rechtsfehler vorrangig aufgrund leistungsbezogener Kriterien entschieden und von praktizierten, das Ermessen bindenden Richtlinien nicht zu seinem Nachteil grundlos abgewichen wird (BVerwG vom 21.8.2003 BVerwGE 118, 370/372 m.w.N.).